




Ab dem 1.1.2010 werden im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes die Beiträge sowohl für eine gesetzliche Krankenversicherung als auch für eine private Krankenvollversicherung in wesentlich höherem Maße steuerlich berücksichtigt. Diese Beiträge sind als Vorsorgeaufwendungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte - anders als bisher - unbegrenzt abzugsfähig. Das führt zu einer steuerlichen Entlastung, die vielen Bürgern mehr Nettoeinkommen beschert.
Wie hoch wird die Entlastung im Einzelfall sein?
Pauschal lässt sich diese Frage leider nicht beantworten, da sehr viele Faktoren die Höhe der Entlastung beeinflussen. Hierzu gehören unter anderem:
• Familienstand
• Einkommensverhältnisse
• Privat oder gesetzlich krankenversichert
• Höhe der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
• Arbeitnehmer oder Selbstständiger
Auch die Gesamtentlastung ergibt sich aus mehreren Gesetzeswerken:
• Alterseinkünftegesetz
• Bürgerentlastungsgesetz
• Konjunkturpaket II
• geplantes Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Steuerentlastungs-Rechner
Die Ermittlung der Entlastung für 2010 „per Hand“ ist praktisch unmöglich. Daher geben wir Ihnen eine Top-Unterstützung mit dem Steuerentlastungs-Rechner an die Hand. Er liefert Ihnen die Ergebnisse quasi auf Knopfdruck.
Zum Steuerentlastungs-Rechner
(Kennwortgeschützter Zugang = Name: si-vp / Kennwort: software)
Mithilfe des Steuerentlastungs-Rechners können Sie dem Kunden so die neuen finanziellen Spielräume ab 2010 aufzeigen. Nach Informationen der Bundesregierung werden ab 2010 steuerlich entlastet:
rund 85 % der steuerbelasteten Arbeitnehmer
rund 44 % der Beamten und
rund 54 % der Selbstständigen.
Hier einige Beispiele:
Familienstand Berufsgruppe Jahresbruttoverdienst Mehr-Netto 2010
Ledig Arbeitnehmer 32.000 EUR EUR ca. 45 EUR
Ledig Arbeitnehmer 45.000 EUR EUR ca. 82 EUR
Verheiratet 1 Arbeitnehmer 40.000 EUR EUR ca. 38 EUR
Verheiratet 2 Arbeitnehmer 80.000 EUR EUR ca. 143 EUR
Überdurchschnittlich verdienende Arbeitnehmer profitieren spürbar vom Bürgerentlastungsgesetz und haben 2010 teilweise beträchtliche Nettolohnerhöhungen.
Durch die Günstigerprüfung werden privat krankenversicherte Selbstständige durch das Bürgerentlastungsgesetz erst bei Monatsbeiträgen für ihre PKV/PPV von über 500 EUR entlastet, bei verheirateten Selbstständigen liegt die Grenze doppelt so hoch. Da die Günstigerprüfung jedoch von 2011 bis 2019 jährlich abgebaut wird (dadurch steigt die Steuerlast), werden die PKV/PPV-Beiträge sich im Laufe der Jahre auch bei Selbstständigen steuerlich stärker auswirken.
Bürgerentlastungsgesetz: Verkaufsansätze
Jetzt ist genau der richtige Zeitpunkt etwas für die Altersvorsorge oder Pflegefallabsicherung zu tun. Wer von seinem Bruttoeinkommen mehr Netto im Portemonnaie behält ist eher dazu bereit. Auf jeden Fall sollten die sich aus dem Bürgerentlastungsgesetz ergebenden neuen Einkommensspielräume zur Verbesserung der Versorgung verkäuferisch genutzt werden. Folgende gute Verkaufsansätze tun sich für Sie auf:
Forcierung LV-Akquise:
Die Steuerersparnis aus dem Bürgerentlastungsgesetz können auch zur Verbesserung der Altersvorsorge/KV-Finanzierung im Alter investiert werden. Denn dass die gesetzliche Rentenversicherung keine auskömmliche Altersrente bietet, ist fast jedem Bundesbürger klar. Hier trägt eine Private Rentenversicherung zu mehr finanziellem Spielraum im Alter bei. Legt z.B. eine 40-Jährige Frau ihr Mehr-Netto von 80 EUR bis zum 67. Lebensjahr in die Private Rente flexibel mit 10 Jahren Garantiezeit an, so erhält sie eine garantierte Altersrente in Höhe von 112,58 EUR, die sich durch die Überschussbeteiligung bis zum Rentenbeginn und den Sockel auf fast 200 EUR erhöht.
Steueroptimierung bei Anlage in Produkten der ersten und zweiten Schicht
Bei der Investition in eine bAV, eine Riester- oder Basis-Rente lässt sich das Mehr-Netto des Bürgerentlastungsgesetzes durch die Steuervorteile dieser Anlagen sogar noch erheblich steigern.
Hierzu einige Beispiele:
Ausgangssituation: Lediger Arbeitnehmer, Jahresverdienst 40.000 EUR Der Steuerentlastungs-Rechner ermittelt eine Entlastung für 2010 von monatlich 75,52 EUR inkl. Soli und Kirchensteuer, das sind jährlich 906,24 EUR.
1. Basisversorgung
Bei Nutzung dieser Steuerersparnis für den Aufbau einer Basisrente ergeben sich zusätzliche Steuerersparnisse aus dem Alterseinkünftegesetz: Unter Berücksichtigung der Abzugsfähigkeit der Beiträge für eine Basisrente (Rürup-Rente) von 70% für 2010 kann aus der Steuerersparnis ein Bruttobeitrag in Höhe von jährlich gut 1.200 EUR finanziert werden. Bis 2025 steigt durch die wachsende Absetzbarkeit der Beiträge die Ersparnis Jahr für Jahr an.
Faustformel: Je nach Familienstand und Einkommen kann mit einer Basisrente der Steuerspareffekt um ca. 20 bis 35 % erhöht werden.
2. Betriebliche Altersversorgung
Bei Nutzung der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung nach § 3 Nr. 63 EStG kann aus der Steuerersparnis eine Gehaltsumwandlung von gut 160 EUR monatlich finanziert werden.
Faustformel: Je nach Familienstand und Einkommen kann mit einer bAV der Steuerspareffekt (mit Sozialabgabenersparnis) um etwa 50 bis 120 % erhöht werden.
3. Riester-Rente
Durch Nutzung der Zulagen und der Steuerfreiheit der Beiträge zur Riester-Rente kann aus der Steuerersparnis ein Eigenbeitrag in Höhe von jährlich etwa 1.250 EUR finanziert werden. Um die Zulage in voller Höhe auszuschöpfen, fehlt hier ein zusätzlicher jährlicher Eigenbeitrag von etwa 200 EUR. Hier sollte dem Kunden die Aufstockung empfohlen werden.
Faustformel: Je nach Familienstand und Einkommen kann mit einer Riester-Rente der Steuerspareffekt um etwa 20 bis 60 % erhöht werden.
Der Brutto-/Nettorechner im Beratungsprogramm Clear oder in der bAV-Angebotsermittlung hilft Ihnen bei der exakten Ermittlung der zuvor angegebenen Werte.
Forcierung SIGNAL IDUNA PflegeSchutz:
PKV- und GKV-Versicherte können die Steuerersparnisse in Pflegeschutz investieren. Investiert z.B. ein 35-Jähriger Mann 50 EUR Mehr-Netto bis zum 65. Lebensjahr in die Pflegerentenversicherung PflegeEXKLUSIV, so erhält er eine garantierte Pflegerente in Höhe von 974,75 EUR, die sich durch die Überschussbeteiligung im Laufe der Jahre noch erheblich erhöht.