

Informationspflichtenverordnung zum 01.07.2008
Aktuell:
Seit nunmehr sechs Monaten ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Die ergänzende VVG-Informationspflichtenverordnung (InfoV), die die dem Versicherungsnehmer zu übergebenden Unterlagen nach § 7 VVG regelt, muss nun zum 01.07.2008 vollständig umgesetzt werden. Wichtige Schlagworte sind dabei das Produktinformationsblatt (PIB) und die Kundeninformation.
Mit den nachfolgenden Hinweisen geben wir Ihnen einen Überblick auf bereits umgesetzte Informationspflichten aus der InfoV und beschreiben spartenbezogen die Neuerungen ab dem 01.07.2008. Zudem erhalten Sie hiermit Informationen zur technischen und papiergestützten Umsetzung.
Alle Informationen sind auch auf unserer Homepage www.si-vp.de hinterlegt, unter der Sie auch alle relevanten Dokumente ansehen und downloaden können.
Sollten Sie die Unterlagen in Papierform benötigen, können Sie diese per E-Mail (si-vp.material@signal-iduna.de) unter Angabe der Formularnummer formlos anfordern.
Vielen Dank für die bisher gute Zusammenarbeit in der schwierigen Umsetzungsphase der VVG-Reform. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.